Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, daß § 8 Abs. 1 der Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer, beschlossen in der Vollversammlung am 17. Juni 1994, kundgemacht in der Österreichischen Ärztezeitung Nr. 20 vom 25. Oktober 1994, gesetzwidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1999-04-10
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Februar 1999, V 127/97-9, der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 8. März 1999, ausgesprochen, daß § 8 Abs. 1 der Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer, beschlossen in der Vollversammlung am 17. Juni 1994, kundgemacht in der Österreichischen Ärztezeitung Nr. 20 vom 25. Oktober 1994, gesetzwidrig war.

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