Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. November 1976 betreffend staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten von Amerika

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1976-12-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Auf Grund des § 6 Abs. 2 Markenschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf drei staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten von Amerika, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

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