Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1997-11-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Republik Italien und die Republik Österreich mit 1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist.

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