Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 5. Jänner 1961, betreffend die Ratifikation des Europäischen Wahrungsabkommens und der Zusatzprotokolle Nr. 2 und Nr. 3 durch weitere Staaten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit haben Portugal und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland das Europäische Währungsabkommen und das Zusatzprotokoll Nr. 2 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 1955, BGBl. Nr. 75/1960, und das Vereinigte Königreich von Gro0britannien und Nordirland außerdem das Zusatzprotokoll Nr. 3 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 1955 und des Protokolls über dessen vorläufige Anwendung vom 5. August 1955, BGBl. Nr. 142/1960, ratifiziert.
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