Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle 1 und 2 und deren Anhängen sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2010-06-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Sonstige Textteile

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle 1 und 2 und deren Anhängen sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits mit 1. Juni 2010 in Kraft.

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen wurde in BGBl. III Nr. 52/2005 kundgemacht.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht.

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