Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter erlassen wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2010-05-01
Status Aufgehoben · 2011-04-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 195/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 34 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 74/2009 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmer Heimarbeitstarife zu erlassen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 12. Juli 2010 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Heimarbeitstarif erlassen:

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 195/2011

Heimarbeitstarif

für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter

Geltungsbereich

§ 1.

a)

Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.

b)

Fachlich: für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren, soweit ihre Herstellung oder Bearbeitung nicht in einen anderen Erzeugungszweig fällt und nicht bereits in einem Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.

c)

Persönlich: für alle Auftraggeber, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiter beschäftigen.

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 195/2011

Entgelte

§ 2. Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 6,82 € zu berechnen.

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 195/2011

Heimarbeitszuschlag

§ 3. Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 195/2011

Wirksamkeitsbeginn

§ 4. Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Mai 2010 festgesetzt.

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