Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 44/2024, wird kundgemacht:
§ 1. Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 03.03.2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Elisabeth Zehetner zur Besorgung übertragen:
Angelegenheiten des Tourismus
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