Kundmachung der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 44/2024, wird kundgemacht:
Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 3. März 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig zur Besorgung übertragen:
Angelegenheiten des Gesundheitswesens,
Angelegenheiten des Veterinärwesens,
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals,
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle,
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie sowie
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
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