Kundmachung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2025-04-15
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 10/2025, wird kundgemacht:

Der Aufgabenbereich Deregulierung und Entbürokratisierung, Auslandskultur und Unternehmensservice wurde mit Wirkung vom 1. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Josef Schellhorn zur Besorgung übertragen.

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