Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2026-05-07
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Zivildienst (Zivildienstgesetzes 1986 – ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird festgestellt:

Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2026 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende nach

§ 25a Abs. 2 Z 1 ZDG € 625,60

und der Zuschlag zur Grundvergütung nach

§ 25a Abs. 2 Z 2 lit. a ZDG € 2.099,40

§ 25a Abs. 2 Z 2 lit. b ZDG € 1.944,00

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