Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1995-07-20
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

(XXXX)

Nachstehend mache ich in Vertretung des Chefs des Bundeskanzleramtes den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 18. Juli 1995 bekannt, der mit Wirkung vom 19. Juli 1995 in Kraft tritt: "Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an: Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen."

Der Staatsminister beim Bundeskanzler

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)