Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Amtsbezeichnungen
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich die Amtsbezeichnung
Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen
fest.
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