Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung von hauptamtlichen Mitarbeitern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1989-09-05
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung von hauptamtlichen Mitarbeitern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

(XXXX)

Gemäß § 76 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Ausübung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung für hauptamtliche Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk dem Bundesminister des Innern.

Der Bundespräsident Der Bundesminister des Innern

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