Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(XXXX)
Auf Grund des § 8 Absatz 2 Nummer 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass
Name und Emblem des „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“
von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BGBl. I S. 3754).
Schlussformel
Bundesministerium der Justiz
Anlage
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3671)
Name: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
Emblem:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)