Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2023-11-24
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Eingangsformel

Auf Grund des § 11 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn beträgt

1.

ab 1. Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde,

2.

ab 1. Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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