Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns
Eingangsformel
Auf Grund des § 11 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) verordnet die Bundesregierung:
§ 1 Höhe des Mindestlohns
Der Mindestlohn beträgt
ab 1. Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde,
ab 1. Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
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