Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes und anderer Gesetze
(XXXX) Art 1 bis 3 (weggefallen)
Art 4 Übergangsvorschrift
Die durch Artikel 2 Nr. 1 eingeführte Auskunftspflicht des Händlers (§ 54g Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes) erstreckt sich auf die seit dem 1. Januar 1993 bezogenen Waren.
Art 5 Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft; im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. August 1994 in Kraft.
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