Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in der Südafrikanischen Union und in Südwestafrika

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1924-10-02
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Südafrikanischen Union und in Südwestafrika

(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in der Südafrikanischen Union und in Südwestafrika deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

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