Finanzbeschluss vom 2. Dezember 2020 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der 5. Generation des europäischen Programmes "Erasmus (2021-2027)"

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2021-01-26
Letzte Aktualisierung 2021-01-27
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 beschlossen:[^2]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der 5. Generation des europäischen Programmes "Erasmus (2021-2027)" wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 11 502 000 Euro genehmigt.

Art. 2

Indexierung

Ändert sich der liechtensteinische Anteil gemäss Art. 82 EWR-Abkommen (derzeit 0.04 % für das Jahr 2020) wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.

Art. 3

Nachtragskredit

Für das Jahr 2021 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 1 067 000 Franken genehmigt.

Art. 4

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Die LR-Nr lautet in der authentischen Fassung fälschlicherweise 612.104.141.

[^2]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 124/2020

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