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Kaiserliche Verordnung vom 14. Dezember 1915 über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers

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1970-01-01
Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Ziv
Originalfassung Text zu diesem Datum