Verordnung des Staatsamtes für Finanzen vom 26. November 1945 über die Finanzprokuratur in Wien (2. Prokuratursverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1946-01-24
Status Aufgehoben · 2008-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 110/2008).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11, Abs. (1), des Gesetzes vom 12. September 1945, St.G.Bl. Nr. 172/1945, über die Finanzprokuratur in Wien (Prokuratursgesetzes) wird verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 110/2008).

Die Finanzprokuratur hat ihre Tätigkeit am 10. Februar 1946 aufzunehmen.

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