Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 17. November 1953 über die Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Dritten Rückgabegesetz

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.