Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. August 1958 über die Ratifikation des Übereinkommens vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz) durch die Dominikanische Republik
Nach Mitteilung der Niederländischen Botschaft in Wien hat die Dominikanische Republik das Übereinkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz) vom 18. Oktober 1907, RGBl. Nr. 177/1913, am 9. Juli 1958 ratifiziert.
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