Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. September 1959, betreffend weitere Beitritte zum Abkommen über internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 10. Mai 1948

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1959-10-28
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft in Wien sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über internationale Ausstellungen, BGBl. Nr. 65/1957, in der Fassung des Abänderungsprotokolls, BGBl. Nr. 66/1957, beigetreten:

Kanada, Monaco und die Sowjetunion.

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