Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. September 1959, betreffend weitere Beitritte zum Abkommen über internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 10. Mai 1948
Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft in Wien sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über internationale Ausstellungen, BGBl. Nr. 65/1957, in der Fassung des Abänderungsprotokolls, BGBl. Nr. 66/1957, beigetreten:
Kanada, Monaco und die Sowjetunion.
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