Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Mai 1961 über den Geltungsbereich des Zweiten Protokolls zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben seit der Kundmachung BGBl. Nr. 64/1960 folgende weitere Staaten das Zweite Protokoll zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, ratifiziert:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde:
Bundesrepublik Deutschland 7. Juli 1960
Griechenland 2. Feber 1961
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