Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Mai 1964 über die Ratifikation des Zweiten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates durch Belgien
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der Kundmachung BGBl. Nr. 196/1961 Belgien am 7. September 1961 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, hinterlegt.
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