Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Mai 1964 über den Geltungsbereich des Vierten Zusatzprotokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates ist das Vierte Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 88/1962, für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde:
Schweden 18. September 1962
Luxemburg 5. November 1963
Bundesrepublik Deutschland 10. Dezember 1963
Die Regierung der Niederlande hat am 25. Juli 1962 die Erklärung abgegeben, daß dieses Zusatzprotokoll auf die Niederländischen Antillen Anwendung findet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.