Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. Feber 1967, betreffend den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll sowie des Zweiten und Vierten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1967-02-25
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat die Schweiz am 29. November 1965 ihre Beitrittsurkunde zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates vom 2. September 1949 samt Zusatzprotokoll vom 6. November 1952 (BGBl. Nr. 127/1957, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 64/1960) sowie ihre Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates vom 15. Dezember 1956 (BGBl. Nr. 13/1959, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 121/1964) hinterlegt.

Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates ist das Vierte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates vom 16. Dezember 1961 (BGBl. Nr. 88/1962, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 122/1964) für folgende Staaten in Kraft getreten:

Staaten: Datum des Inkrafttretens:

Belgien 4. Juni 1964

Türkei 1. März 1965

Griechenland 24. Mai 1965

Schweiz 29. November 1965

Italien 20. September 1966

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