Änderungshistorie
Bundesgesetz vom 19. Mai 1967 über die Haftung der Organe der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für Schäden, die sie dem Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze unmittelbar zugefügt haben (Organhaftpflichtgesetz)
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.