Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. Juli 1970 betreffend den Beitritt Island zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 124/1963) hinterlegt.
Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.
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