Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. November 1980 betreffend die Durchführung des Bundesrechenamtsgesetzes im Wirkungsbereich des Verwaltungsgerichtshofes (15. Bundesrechenamtsverordnung)
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 757/1996 und BGBl. Nr. 758/1996).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Bundesrechenamtsgesetzes, BGBl. Nr. 123/1978, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 757/1996 und BGBl. Nr. 758/1996).
Das Bundesrechenamt übernimmt im Wirkungsbereich des Verwaltungsgerichtshofes die im § 2 Abs. 1 Z 1 und 7 des Bundesrechenamtsgesetzes genannten Aufgaben.
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