Übergangsrecht anläßlich von Novellen zum Verwaltungsgerichtshofgesetz 1965

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1985-01-05
Status Aufgehoben · 2004-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

VwGG

Artikel I

Für die am 1. Juli 1979 bereits ernannten Richter des Verwaltungsgerichtshofes gilt die bis dahin bestehende Rangfestsetzung als Reihung im Sinne des § 4.

(BGBl. Nr. 136/1979, Art. XV Abs. 2)

Artikel II

Verstärkte Senate, die sich nach den vor dem 1. Mai 1982 geltenden Vorschriften konstituiert haben, bleiben in ihrem Bestand unberührt.

(BGBl. Nr. 203/1982, Art. II)

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