Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 12. Dezember 1986 über die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. August 1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1986-12-31
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 1986, V 27/86-6, die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. August 1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich als gesetzwidrig aufgehoben.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.