Kundmachung des Bundeskanzlers vom 13. Mai 1986 über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 29 Abs. 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1986-05-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 7 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 1986, G 241, 242/85-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 28. April 1986, ausgesprochen, daß § 29 Abs. 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 2/1954, in der Stammfassung verfassungswidrig war.

(2) Die Gesetzesstellen sind nicht mehr anzuwenden.

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