Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich undden Vereinten Nationen über die Anwendbarkeit der Bestimmungengewisser Zusatzabkommen zum bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommenhinsichtlich der Vereinten Nationen für eine Interimsperiode bis zuderen Ersetzung durch endgültige Abkommen
VEREINTE NATIONEN
Wien, am 20. Dezember 1985
Exzellenz!
Unter Bezugnahme auf den Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommens und verwandter Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen hinsichtlich der Vereinten Nationen für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen, der am heutigen Tag erfolgte, beehre ich mich vorzuschlagen, daß bis zum Inkrafttreten der neuen Abkommen die folgenden Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Vereinten Nationen weiterhin sinngemäß auf die Vereinten Nationen und ihre Ämter in der Republik Österreich Anwendung finden:
Abkommen zwischen dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten und der Bundesregierung der Republik Österreich über Privilegien und Immunitäten von dessen Hauptquartier vom 28. Juni 1978 und 4. Juli 1978, BGBl. Nr. 466/1978.
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten Nationen vom 28. September 1979, BGBl. Nr. 464/1979, vorausgesetzt, daß eine derartige weitere Anwendung unbeschadet einer späteren Entscheidung hinsichtlich der jeweiligen Interessen der Vereinten Nationen und der UNIDO betreffend Miete und Benützung in bezug auf den Bereich, auf den sich jenes Abkommen bezieht, erfolgt.
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Vereinten Nationen betreffend die Einräumung bestimmter zusätzlicher Privilegien an die Angestellten der Vereinten Nationen mit Dienstort in Österreich vom 12. Jänner 1982 und 27. Jänner 1982, BGBl. Nr. 217/1982.
Der Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten
Wien, am 20. Dezember 1985
Exzellenz!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 20. Dezember 1985 zu
bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:
„Unter Bezugnahme auf den Notenwechsel . . . (es folgt der weitere
Text der Note in deutscher Sprache) . . . für eine Interimsperiode
bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen in Kraft tritt.“
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.