Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftlicheAngelegenheiten vom 17. September 1987 über die Aufhebung derVerordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mitwelcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automatenuntersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 1987, V 40/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn vom 16. Dezember 1982 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.
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