Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. April 1989 betreffend den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1989-04-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit an die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 580/1986) gebunden zu erachten:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Kontinuitätserklärung:

Antigua und Barbuda 6. Oktober 1986

Kiribati 5. Jänner 1989

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