Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Statt Dipl. Ing. RIEGLER seit 22.10.1991 bzw. 7.11.1991 Jürgen WEISS (vgl. BGBl. Nr. 571a/1991).
Statt Dipl. Ing. RIEGLER seit 22.10.1991 bzw. 7.11.1991 Jürgen WEISS (vgl. BGBl. Nr. 571a/1991).
(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich dem Bundesminister im Bundeskanzleramt Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef RIEGLER die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten (allgemeiner und besonderer Wirkungsbereich): Die im Abschn. A Z 1 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 78/1987 genannten Angelegenheiten des Hinwirkens auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern (Föderalismusangelegenheiten) und die im Abschn. A Z 5 des Teiles 2 der Anlage genannten Allgemeinen Angelegenheiten der Verwaltungsreform, Allgemeinen Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung, Allgemeinen Angelegenheiten des Formularwesens sowie Allgemeinen Angelegenheiten der automationsunterstützten Datenverarbeitung, soweit sie Gegenstand der Verwaltungsreform sind.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.