Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß ein Wort in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 1991, G 114/90-9, V 196/90-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Mai 1991, ausgesprochen, daß der Ausdruck „Stiefeltern,“ in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, verfassungswidrig war.
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