Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1992-02-22
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgrichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1991, G 294/91-5, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Februar 1992, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 231/1988 verfassungswidrig war.

(2) Die Vorschrift ist auch auf die am 13. Dezember 1991 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.

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