Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1992-09-09
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 1992, G 112/92-5, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. August 1992, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1990 verfassungswidrig war.

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