Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts
Ratifikationstext
Das Zusatzabkommen ist mit 22. März 1993 in Kraft getreten.
DER BUNDESMINISTER FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Wien, am 18. Februar 1993
Zl. 2160.03/411-I.A-GL/93
Herr Präsident!
Ich beehre mich, auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts *1) vom 2. Juli 1990 Bezug zu nehmen, dessen Artikel 2 Absatz 1 vorsieht, daß der Sitzbereich der Dienststelle in einem zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation abzuschließenden Zusatzabkommen zu regeln ist. Ich beehre mich Ihnen vorzuschlagen, auf der Grundlage dieser Bestimmung ein solches Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Patentorganisation mit folgenden Regelungen zu schließen:
Folgender Bereich stellt den ständigen Sitzbereich der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts vom 2. Juli 1990 dar:
1070 Wien, Schottenfeldgasse 29:
- Kellergeschoß
- Erdgeschoß
- Obergeschosse 1-4
- Obergeschoß 5 Bauteil 2
Mikrofilmabteilung im Dachgeschoß des Hauses 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10.
Alois Mock
Europäisches Patentamt
An den
Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten
Herrn Dr. Mock
Ballhausplatz 2
A-1010 Wien
Az: 55.8.5
22.03.93
Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note vom 18. Februar 1993 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:
„Ich beehre mich, auf das Abkommen .....(es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ...... die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.”
Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die Europäische Patentorganisation mit dem Vorschlag einverstanden ist, daß Ihre Note und diese Antwortnote ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts bilden sollen, die mit dem Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Paul Braendli
Präsident
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 672/1990
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