Kundmachung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Rechtsstellung von Einrichtungen der KSZE in Österreich

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1994-03-04
Status Aufgehoben · 1998-03-12
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 79/1998.

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Rechtsstellung von Einrichtungen der KSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993, wird kundgemacht:

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 79/1998

Nachstehende Einrichtungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) mit Sitz in Österreich haben gemäß § 1 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes in Österreich Rechtspersönlichkeit:

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