Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Ersten und der Zweiten Haager Friedenskonferenz von 1899 und 1907

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1994-07-16
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen der Niederländischen Regierung haben folgende weitere Staaten zum angeführten Zeitpunkt erklärt, Vertragspartei des nachstehenden Übereinkommens der Ersten und der Zweiten Haager Friedenskonferenz (letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 479/1988) zu sein bzw. diese weiter anzuwenden:

Kirgisistan 4. Juni 1992

Jordanien 28. November 1991

Kanada 10. Mai 1994

Kirgisistan 4. Juni 1992

Singapur 13. Juli 1993

Slowakei

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993

Suriname 28. Oktober 1992

Tschechische Republik

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993

Zypern 13. September 1993

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.