Kundmachung der Bundesregierung über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes 1972, BGBl. Nr. 79/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 339/1993, wird kundgemacht:
Bei der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 über den Gesetzesbeschluß des Nationalrates betreffend das „Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union“ wurden 4 724 831 Stimmen gültig abgegeben.
Hievon lauteten 3 145 981 Stimmen (das sind 66,58 vH) auf „ja“ und 1 578 850 Stimmen (das sind 33,42 vH) auf „nein“.
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