Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung von Bestimmungen der Dienstanweisung Betriebsprüfung (DBP) durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1993, V 63/93-8, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 23. Dezember 1993, folgende Bestimmungen der Dienstanweisung Betriebsprüfung (DBP) des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juli 1991, AÖF Nr. 280, als gesetzwidrig aufgehoben:
in Abschnitt 1.7 Abs. 4 der Eingangssatz und die ersten drei Sätze
mit der Überschrift „Sachverhaltsermittlung'',
in Abschnitt 1.7 Abs. 5 der zweite Satz und
in Abschnitt 5.3.5 Absatz 2.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1994 in Kraft.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.