Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 28 Abs. 1 Z 2 lit. c des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 1993, G 132/93-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 17. Jänner 1994, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 1 Z 2 lit. c des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 231/1988 verfassungswidrig war.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.