Kundmachung des Bundesministers für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Erlaß betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VerfGG 1953, BGBl. Nr. 85/1953, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 1993, Zl. V 59, 60/93, ausgesprochen, daß der Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 1. Dezember 1987, Zl. 79 003/42-II/14/87, betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war.
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