Kundmachung gemäß § 2 des Volksabstimmungsgesetzes 1972

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1994-05-11
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt.

1.

ABSCHNITT

Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die

Anordnung einer Volksabstimmung

Gemäß Art. 46 Abs. 3 B-VG und § 1 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes 1972, BGBl. Nr. 79/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 339/1993 ordne ich eine Volksabstimmung an, in der das Bundesvolk gemäß Art. 44 Abs. 3 B-VG darüber entscheiden wird, ob der folgende vom Nationalrat am 5. Mai 1994 gefaßte Gesetzesbeschluß Gesetzeskraft erlangen soll:

Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur

Europäischen Union

Auf Grund des Ergebnisses der Volksabstimmung wird kundgemacht:

Artikel I

Mit der Zustimmung des Bundesvolkes zu diesem Bundesverfassungsgesetz werden die bundesverfassungsgesetzlich zuständigen Organe ermächtigt, den Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union entsprechend dem am 12. April 1994 von der Beitrittskonferenz festgelegten Verhandlungsergebnis abzuschließen.

Artikel II

Der Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union darf nur mit Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates hiezu abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Klestil

Vranitzky Busek Dohnal Weiss

Mock Schüssel Hesoun Lacina

Krammer Löschnak Michalek Fasslabend

Fischler Rauch-Kallat Scholten Klima

2.

ABSCHNITT

Im Sinne des § 2 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes 1972 wurde von der Bundesregierung Sonntag, der 12. Juni 1994, als Tag der Volksabstimmung festgesetzt und der 11. Mai 1994 als Stichtag bestimmt.

Vranitzky Busek Dohnal Weiss

Mock Schüssel Hesoun Lacina

Krammer Löschnak Michalek Fasslabend

Fischler Rauch-Kallat Scholten Klima

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