Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
Statt Johanna DOHNAL seit 6. 4. 1995 Helga KONRAD (vgl. BGBl. Nr.
296/1995).
Statt Johanna DOHNAL seit 6. 4. 1995 Helga KONRAD (vgl. BGBl. Nr.
296/1995).
(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Johanna Dohnal die sachliche Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik sowie die Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission (Abschn. A Z 14 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, i.d.g. F).
(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.
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