Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung (XIX.
Legislaturperiode) außer Kraft getreten. Weiteranwendung solange
die scheidende BReg. mit der Fortbildung der Verwaltung betraut war
(vgl. BGBl. Nr. 218/1996).
Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung (XIX.
Legislaturperiode) außer Kraft getreten. Weiteranwendung solange
die scheidende BReg. mit der Fortbildung der Verwaltung betraut war
(vgl. BGBl. Nr. 218/1996).
(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Dr. Helga KONRAD die sachliche Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik sowie die Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission (Abschn. A Z 14 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, in der geltenden Fassung).
(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.
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